HEGEGEMEINSCHAFT SELB


 

Afrikanische Schweinepest (ASP) - Fortführung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild im Jagdjahr 2021/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
die ungebrochen hochdynamischen ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen führen ein-dringlich vor Augen, dass auch in Bayern jederzeit mit einem ASP-Ausbruch gerech-net werden muss. Angesichts dessen gilt es, die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Schreiben sowie dem Wildtierportal Bayern unter: https://www.wildtierportal.bay-ern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php


Hier geht's zum vollständigen Artikel

 

 

 

 

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Information zur Hegeschau

Neue Regelung für Aufwandsentschädigung für Schwarzwild

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorsitzende,

das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. Für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/2021 folgende Regelungen zu beachten:

Für das bis zum 30.11.2020 erlegte Schwarzwild gilt das bekannte Verfahren und eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro erlegtem Stück.
Für Schwarzwild, das vom 01.12.2020 bis 15.12.2020 erlegt wurde, gilt das bekannte Verfahren und eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro pro Stück.
Für Schwarzwild, das vom 16.12.2020 bis 31.03.2021 erlegt wurde, gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht für die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro.

Was heißt „erweiterte Dokumentationspflicht?“

Ab dem 16.12.2020 müssen alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden. Die Dokumentation kann erfolgen durch:

Fotografie mit Angabe des Reviers sowie des Datums oder
schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
Abgabebestätigung an EU-zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe oder
Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).

Für Schwarzwild, das in Revieren erlegt wurde, die in Landkreisen liegen, welche an Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2020/2021 geleistet. Auch da gilt die zusätzliche Dokumentationspflicht! s.o.

Betroffen davon sind folgende Landkreise:

Unterfranken: Rhön-Grabfeld, Haßberge

Oberfranken Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof

Oberpfalz: Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die

kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz

Niederbayern: Regen und Freyung-Grafenau

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Gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Bundesjagdgesetz

Der BJV hat federführend bei der gemeinsamen Stellungnahme der jagdlichen Verbände Deutschlands zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet. Sie finden die Stellungnahme der Verbände im Anhang.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr BJV-Team

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gertrud Helm

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)

Hohenlindner Str. 12 | 85622 Feldkirchen

 

 

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jagd

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der geänderten Rechtslage ab 09.12.2020 hat uns das Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten gebeten die Jägerschaft über die aktuelle Rechtslage mit Bezug auf die Jagdausübung zu informieren.

Grundsätzlich gilt für die Jagdausübung folgendes:

Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar.

Bei einer Inzidenz von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21- bis 05.00 Uhr zu beachten. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund von der Ausgangsbeschränkung im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.

Die bisherigen Regelungen für die Durchführung von Bewegungsjagden behalten Ihre Gültigkeit.

Nähere Information können Sie dem Online-Angebot Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten entnehmen.

https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Krantz
Landratsamt Wunsiedel
i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel.: (0 92 32) 80-5 10
Fax: (0 92 32) 80-95 10
Mail: mailto:markus.krantz@landkreis-wunsiedel.de
Web: https://www.landkreis-wunsiedel.de

Durchführung von Hegeschauen 2020

Sehr geehrte Herren Hegegemeinschaftsleiter,

sehr geehrte Herren Vorsitzende der Jägerschaften,

dass Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat darauf hingewiesen, dass angesichts der weiterhin bestehenden infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und des hohen Anteils an Jägerinnen und Jägern, die der sog. Corona-Risikogruppe angehören, ein Festhalten an der Vorlagepflicht eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. § 16 Abs. 4 Satz 3 AVBayJG).

Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsgefahren möchten Sie auf diesem Weg darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie keine Notwendigkeit besteht die Hegeschauen 2020 nachzuholen.

Wir hoffen damit alle Unklarheiten mit Bezug auf die Hegeschauen 2020 beseitigt zu haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Krantz
Landratsamt Wunsiedel
i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel.: (0 92 32) 80-5 10
Fax: (0 92 32) 80-95 10
Mail: mailto:markus.krantz@landkreis-wunsiedel.de

Hinweise zur Durchführung von Bewegungsjagden während der Corona-Pandemie

Anbei ein Schreiben vom Staatsministerium zur Information

Zum Vollständigen Dokument bitte hier klicken.

Aktuelles Amtsblatt

Zum öffnen des aktuellen Amtsblatt bitte auf das Bild klicken.

Erhöhung und Erweiterung der Abschussprämie

Jagdverpachtung Revier Fasanerie

Die Bayerischen Staatsforsten AöR, Forstbetrieb Selb verpachten zum 01.04.2020 das 93,6 ha große Staatsjagdrevier Fasanerie auf dem Wege der Submission.
Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre. Angebotsschluss ist der 6. März 2020 15 Uhr.
Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie beim Forstbetrieb Selb gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 10 €.

Tel.: 09287/9932-0
Info-selb@baysf.de

Einladung zur Hegegemeinschaftsversammlumg

 

Kurzbericht über die Hegegemeinschaftsversammlung 2019

Am Freitag den 01.03.19 veranstaltete der Hegering Selb seine alljährliche
Hegegemeinschaftsversammlung in Katholischen Jugendheim in Schönwald unter der Leitung des Hegeringleiters Andreas Beck.

Der Abend war durch eine umfangreiche Tagesordnung sowie durch fachlich versierte Referenten geprägt.

Dr. U. Geipel vom Veterinäramt Wunsiedel sprach zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) und über ihre Auswirkungen auf alle Bereiche, incl. Jagdwesen und Landwirtschaft. Seine Punkte waren hierbei die Herkunft, Verbreitung der Krankheit sowie die Gegenmaßnahmen vor und nach dem Ausbruch der Krankheit durch die Behörden.

Nach der Todenehrung für die verstorbenen Mitglieder Erich Sommer und Hans Uhl gab Andreas Beck einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jagdjahr und die Veranstaltungen.

Thomas Krämer vom Landwirtschaftsamt Münchberg berichtete über die
Verbisszahlen und über die Rückschlüsse des Vegetationsgutachten 2018 in der
Hegegemeinschaft Selb. Er zeigte die unterschiedlichen Zukunftschancen verschiedener Baumarten im Hinblickt auf den bestehenden und weiterhin fortschreitenden Klimawand auf. Er forderte die Jägerschaft auf, sich in Form von höheren Abschusszahlten bei Rehwild sich aktiv am notwendigen Waldumbau zu beteiligen, damit die Jagdgenossen den Strukturwandel in Wald ohne überhöhte Kosten für Schutzmaßnahmen vornehmen können. Im Anschluss daran gaben die Jagdbeiräte für Jagd, Naturschutz und private Waldwirtschaft, Klaus Schmidt, Fred Terporten-Löhner und Georg Neupert ihre Stellungnahme dazu ab, und forderten die Jagdpächter auf, ihre Verantwortung wahr zu nehmen und den Abschuß zu erhöhen. Ebenso schloss sich der Jagdberater Horst Clericus diesen Ausführungen an. Es folgte eine kurze und konstruktive Diskussion. In der anschließenden Abschußplanung erhöhten alle Jagdpächter zwischen 10 und 50 % die Planung bis 2022.

Die Tagesordnung umfasste zahlreiche weitere Punkte, wie die Aktualisierung der Mitgliederliste, die Aktualisierung der Nachsuchvereinbarung, die Abschussplanbesprechung , Berichte der Nachsuchenführer etc.

Bei einer Abstimmung wurde Schwarzwildhegering Selb einstimmig aufgelöst. Dieses musste geschehen , da die Statuten des Schwarzwildhegeringes eine modernen Bejagung des Schwarzwildes mit Nachtsicht- oder Wärmbildtechnik untersagt.
Andreas Beck beendete gegen 22.15 Uhr die Versammlung und wünschte allen Anwesenden Waidmannsheil für das anstehende Jagdjahr.

Einladung Hegegemeinschaftsversammlung Selb

Schreiben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Auswertung der Verjüngungsinventur 2018

Auswertung der Verjüngungsinventur 2018

Datei "181030_480_Selb_Standard_ges.pdf"

sowie Forstliches Gutachten

Datei "181025_mit_Unterschr_480_HG_Selb_Forstl_Gutachten.pdf"

 

 

Hegeschau vom 19-21.04.2018 in der Jahnturnhalle in Rehau

Am Donnerstag 19.04.18
Arbeitseinsatz ab 13 Uhr für alle Reviere
Trophäen Anlieferung von 15-17 Uhr
Bewertung der Trophäen von 17-19 Uhr

Am Freitag 20.04.18 von  8-17 Uhr
führen von Schulklassen

Am Samstag 21.04.18 ab 14 Uhr
Hegeschau siehe Plan
Anschließend Abbau im Arbeitseinsatz für alle Reviere.

Hegegemeinschaftsversammlung am 20.03.2018

Update 12/04/2018

 

Aufhebung der Schonzeit für Keiler


 



Reviere der Hegegemeinschaft Selb

Übersicht der Reviere hier ansehen.

Nachsuchenring der Hegegemeinschaft Selb

Beigetretene Reviere zum Nachsuchenring hier ansehen.

Kontakt Hegegemeinschaft Selb

Hegegemeinschaftsleiter Selb
Andreas Beck
(Ohne Mitgliedschaft in der
Jägerschaft Rehau-Selb)
Tel. 09287/77462
0173/3832688 steierer.ab@gmail.com