Am 14.01.2022 wurden die neuen Vordrucke für die Rehwildabschussplanung vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an das Landratsamt Hof Übersandt.
Aus diesem Grund können die Abschussplanvordrucke mit den anderen Unterlagen dieses Jahr erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen der Rehwildabschussplanung 2022/23 bis 2024/25 werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
Die Revierinhaber werden wie bei den früheren Rehwildabschussplanungen ausreichend Zeit für die Einreichung der Rehwildabschusspläne erhalten.
Über den Zeitlichen Ablauf werden die Beteiligten zu gegebener Zeit Informiert.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Norbert Wolf
Hegegemeinschaftsleiter Rehau
.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorsitzende,
das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. Für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/2021 folgende Regelungen zu beachten:
Für das bis zum 30.11.2020 erlegte Schwarzwild gilt das bekannte Verfahren und eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro erlegtem Stück.
Für Schwarzwild, das vom 01.12.2020 bis 15.12.2020 erlegt wurde, gilt das bekannte Verfahren und eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro pro Stück.
Für Schwarzwild, das vom 16.12.2020 bis 31.03.2021 erlegt wurde, gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht für die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro.
Was heißt „erweiterte Dokumentationspflicht?“
Ab dem 16.12.2020 müssen alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden. Die Dokumentation kann erfolgen durch:
Fotografie mit Angabe des Reviers sowie des Datums oder
schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
Abgabebestätigung an EU-zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe oder
Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).
Für Schwarzwild, das in Revieren erlegt wurde, die in Landkreisen liegen, welche an Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2020/2021 geleistet. Auch da gilt die zusätzliche Dokumentationspflicht! s.o.
Betroffen davon sind folgende Landkreise:
Unterfranken: Rhön-Grabfeld, Haßberge
Oberfranken Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof
Oberpfalz: Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die
kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz
Niederbayern: Regen und Freyung-Grafenau
=======
Gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Bundesjagdgesetz
Der BJV hat federführend bei der gemeinsamen Stellungnahme der jagdlichen Verbände Deutschlands zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet. Sie finden die Stellungnahme der Verbände im Anhang.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr BJV-Team
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gertrud Helm
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
-----
Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)
Hohenlindner Str. 12 | 85622 Feldkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der geänderten Rechtslage ab 09.12.2020 hat uns das Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten gebeten die Jägerschaft über die aktuelle Rechtslage mit Bezug auf die Jagdausübung zu informieren.
Grundsätzlich gilt für die Jagdausübung folgendes:
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar.
Bei einer Inzidenz von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21- bis 05.00 Uhr zu beachten. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund von der Ausgangsbeschränkung im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.
Die bisherigen Regelungen für die Durchführung von Bewegungsjagden behalten Ihre Gültigkeit.
Nähere Information können Sie dem Online-Angebot Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten entnehmen.
https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Krantz
Landratsamt Wunsiedel
i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel.: (0 92 32) 80-5 10
Fax: (0 92 32) 80-95 10
Mail: mailto:markus.krantz@landkreis-wunsiedel.de
Web: https://www.landkreis-wunsiedel.de
Sehr geehrte Herren Hegegemeinschaftsleiter,
sehr geehrte Herren Vorsitzende der Jägerschaften,
dass Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat darauf hingewiesen, dass angesichts der weiterhin bestehenden infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und des hohen Anteils an Jägerinnen und Jägern, die der sog. Corona-Risikogruppe angehören, ein Festhalten an der Vorlagepflicht eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. § 16 Abs. 4 Satz 3 AVBayJG).
Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsgefahren möchten Sie auf diesem Weg darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie keine Notwendigkeit besteht die Hegeschauen 2020 nachzuholen.
Wir hoffen damit alle Unklarheiten mit Bezug auf die Hegeschauen 2020 beseitigt zu haben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Krantz
Landratsamt Wunsiedel
i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel.: (0 92 32) 80-5 10
Fax: (0 92 32) 80-95 10
Mail: mailto:markus.krantz@landkreis-wunsiedel.de
"Eine neue Mitteilung vom Landratsamt Hof"
Sehr geehrte Herren,
der Fachbereich Veterinärwesen hat gebeten, dass anhängende Schreiben an Sie weiterzuleiten.
Danach wird das bestehende Verfahren für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2020/2021 bayernweit auf Keiler und Überläuferkeiler ausgeweitet.
Aufgrund der geographischen Nähe zum ASP-Geschehen in Westpolen, wird in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2020/2021 von 20 € auf 100 € pro Tier erhöht. Unter diese Regelung fallen natürlich die Stadt und der Landkreis Hof.
Wir bitten Sie Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zirbs
Landratsamt Hof
Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit Schreiben vom 13.07.2020 zur Zulässigkeit von Bewegungsjagden in Zeiten von Corona und dem jagdlicher Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen wie folgt geäußert:
„die rechtlichen Anpassungen an die aktuelle Infektionslage eröffnen seit dem 22. Juni 2020 die Möglichkeit, Bewegungsjagden (u. a. auch Erntejag-den) durchzuführen. Dabei sind die Maßgaben des § 5 Abs. 2 der 6. BayIfSMV für Veranstaltungen unter freiem Himmel zu beachten. Insbesondere ist die Höchstzahl der teilnehmenden Personen auf 200 beschränkt, die Einweisung vor der Jagd hat im Freien stattzufinden und, wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen einzuhalten. Der Jagdleiter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, das er auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Um den Teilnehmerkreis nachvollziehen zu können, sollte eine Anwesenheitsliste geführt werden. Schon bei der Planung von Bewegungsjagden sind wichtige Faktoren wie insbesondere der Mindestabstand vorausschauend und verantwortungsvoll zu bedenken.
Im Hinblick auf die aktuell bevorstehenden Erntejagden wird außerdem klargestellt, dass der jagdliche Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahr-zeugen nicht unter die Verbote des § 19 Abs. 1 Nr. 11 BJagdG sowie Art. 29 Abs. 2 Nr. 8 BayJG fällt, soweit sich der Jäger außerhalb der Fahrgastzelle befindet und solange das Fahrzeug mit abgestelltem Motor steht. Der Wort-laut der Vorschriften bezieht sich ausschließlich auf das Verbot des Erlegens bzw. Beschießens von Wild aus der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeuges her-aus. Insoweit ist es zulässig, z. B. landwirtschaftliche Anhänger, Pickup mit Aufsatz, Fahrzeugaufbauten, o. ä. als Ansitzeinrichtung einzusetzen. Die Verwendung von derartigen Ansitzeinrichtungen bringt im Unterschied zur Standzuweisung am Boden einen erheblichen Sicherheitsgewinn mit sich (u. a. Kugelfang, feste Standzuweisung, kein Standortwechsel).
Gute Planung, professionelle Organisation und Durchführung sind grundlegende Voraussetzungen für jede Form der Jagdausübung. Bei Erntejagden gilt dies umso mehr.
Wir möchten daher auf die Informationen der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) aufmerksam machen:
abrufbar unter https://www.svlfg.de/jagd
Im Interesse einer sicheren Durchführung von Erntejagden bitten wir Sie die Jägerschaft auch auf die Broschüre „Erntejagd“ (https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/ff23c5da480815f2/a0f37acf6e67/broschuere-erntejagd.pdf)
und das Merkblatt „Erntejagden – aber sicher!“ (https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/b2956842dc4b6425/18d4289b5f5f/merkblatt-erntejagd.pdf) der SVLFG aktiv hinzuweisen.
Wir bitten Sie Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zirbs
Landratsamt Hof
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-260
www.landkreis-hof.de
thomas.zirbs@landkreis-hof.de
Allgemeinverfügung des Landratsamts Hof über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung
Allgemeinverfügung des Landratsamts Hof über die Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild
Abgesagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie zur Hegegemeinschaftsversammlung für das Jagdjahr 2019/20 ein.
Diese findet am 13.03.2020, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Hygienischer Garten, 95111 Rehau statt.
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden der Jägerschaft Rehau-Selb
- Herrn Jürgen Walther
- Rückblick auf das noch laufende Jagdjahr
- Vortrag durch Herrn Dr.Thomas Bischofberger – ASP
Kurze Pause
- Berichte der Nachsuchen Führer
- Besprechung der anstehenden Hegeschau
- Verschiedenes
Ihre Mitjäger, Jagdgenossen und jagdlich Interessierte Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich Willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Wolf
Hegegemeinschaftsleiter Rehau
Von: Zirbs Thomas
Sehr geehrte Herren,
wir haben den Jagdausübungsberechtigten die Einladungen zu den Hegeschauen übersandt. Zum diesem Zeitpunkt lag uns noch kein Antrag für die Beantragung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse vor. Unterdessen hat der BJV einen Vordruck auf seiner Homepage veröffentlicht.
Im Anhang übersenden wir Ihnen einen Vordruck. Dieser kann auch unter
https://www.jagd-bayern.de/uploads/media/Erstattungsantrag_Schwarzwild_01.pdf
heruntergeladen werden. Da eine Antragstellung wegen der ganzjährigen Jagdzeit für Schwarzwild erst ab 1. April 2019 möglich ist, wird das Landratsamt Hof ab Ende März 2019 eine entsprechende Anzahl von Formularen vorhalten.
Wir bitten sie Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zirbs
Landratsamt Hof
Die neue Anordnung vom Landratsamt Hof zur Schonzeitaufhebung der Jagdjahre 2019/2020
Am Donnerstag 19.04.18
Arbeitseinsatz ab 13 Uhr für alle Reviere
Trophäen Anlieferung von 15-17 Uhr
Bewertung der Trophäen von 17-19 Uhr
Am Freitag 20.04.18 von 8-17 Uhr
führen von Schulklassen
Am Samstag 21.04.18 ab 14 Uhr
Hegeschau siehe Plan
Anschließend Abbau im Arbeitseinsatz für alle Reviere.
Update 12/04/2018
Laut Erlass des Landratsamtes Hof wird die Schonzeit für Rotwildspießer und -schmaltiere bis 31.05.2015 aufgehoben.
Hegegemeinschaftsordnung für die Hegegemeinschaft Rehau hier einsehen.